Es geht weder um das Kopftuch noch um den Islam und auch nicht um die Neutralität der Schule
Thomas Heinrichs und Ralf Schöppner haben in der vorangehenden Debatte zwei engagiert liberale Plädoyers gehalten – das eine für die Religionsfreiheit der muslimischen Lehrerin, das andere für eine demokratisch verantwortbare Wahrnehmung der pädagogischen Rolle.
Sympathisch ist mir der Ansatz in dem Heinrichs-Beitrag durchaus. Thomas Heinrichs fragt, worum es vorgeblich geht, und dann im Weiteren, worum es wirklich geht. Damit hält er der aufgeregten Berliner Gesellschaft einen Spiegel vor. Und er erinnert sie und uns Auswärtige daran, wie lange der Streit schon geführt wird. Ich verstehe seine Polemik gegen das Neutralitätsgesetz so, dass sie sich im Wesentlichen an der Unterstellung abarbeitet, die Kopftuch tragende Lehrerin beeinflusse allein schon damit ihre Schülerinnen und Schüler. Besonders stark erscheint mir sein Argument: „Nur wenn es erlaubt ist, ein Kopftuch zu tragen, steht eine muslimische Lehrerin die keines trägt, für eine andere Ausprägung des Islam.“ (Debatte 12, S. 6) Auch wenn Thomas Heinrichs auf das pädagogische Überwältigungsverbot anspielt, betrachtet er die Lehrerin ganz überwiegend als individuelle Rechtsträgerin. Demgegenüber steigt Ralf Schöppner viel stärker in die Betrachtung des pädagogischen Verhältnisses ein. Wie wohltuend empfinde ich es doch, wenn er konstatiert: „Es gibt bislang keine belastbaren empirischen Untersuchungen, dass kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen die freie Willens- und Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler behindern. Oftmals wird auch der Einfluss der Lehrkräfte auf Schülerinnen und Schüler überschätzt. Diese haben ihren eigenen Kopf und lassen sich nicht einfach indoktrinieren, oftmals grenzen sie sich gerade von Lehrkräften ab.“ (Debatte 13, S. 4)
Das kann ich im Rückblick auf 27 Lehrerjahre an Hamburger Schulen nur bestätigen. Der Unterschied zwischen den beiden Ko-Diskutanten ist damit eigentlich gar nicht so grundsätzlich. Wenn Schöppners nüchterner Blick auf das, was in Schule wirklich läuft, verbreiteter wäre, gäbe es die hysterische Indoktrinationsdebatte unserer Tage – maßgeblich durch die AfD mit ihren Lehrerdenunziationsportalen vorangetrieben – vermutlich gar nicht. Und auch Heinrichs geht es ja darum, die Unterstellung ungünstiger Einflüsse durch das bloße Kopftuchtragen einer Lehrerin zurückzuweisen. Schule ist immer eine Projektionsfläche für Ängste, Phantasien und in der eigenen Kindheit erlebte Kränkungen. Jede, jeder von uns war mal Schulkind, und deshalb glauben auch alle, Schulprofis zu sein. Das ist übrigens die tragische Ausgangslage jeden Elternabends, und deshalb sind Eltern manchmal auch so furchtbar anstrengend – worüber sich Lehrkräfte und Kinder ausnahmsweise einig sind.
Aber reicht es denn nun, religiöse Toleranz, politische Fairness und pädagogische Besonnenheit walten zu lassen und eine liberale Skepsis gegenüber dem Staat? Ich fürchte, nein. Denn es geht eben nicht bloß ums Kopftuch, den Islam oder gar eine „neutrale“ Pädagogik – was auch immer dies letztere nun heißen soll. Es geht um viel mehr. Thomas Heinrichs mag den Eindruck haben, dass wir uns seit zwanzig Jahren in den immergleichen Debatten bewegen. Was sich jedoch seit Nine-Eleven, wohl auch schon länger, seit dem Afghanistan-Krieg und der jugoslawischen Tragödie abgespielt hat, ist so weltstürzend, dass wir unsere Gegenwart gar nicht verstehen können, wenn wir nicht erkennen, dass sich die Parameter verändert haben. Eben auch die Parameter der demokratischen Gesellschaft und ihres Bildungssystems. Das betrifft auch unser Zusammenleben und die darin auftretenden Verhaltensformen und Kommunikationsweisen.
Ich möchte Ihnen daher vorschlagen, die heftig diskutierten Phänomene einmal mit anderen Augen zu betrachten. Hüten wir uns dabei vor unvollständigen Erzählungen. Ich kann die Geschichte einer Diskriminierung von Religionsangehörigen nicht erzählen, ohne auf die Prozesse in der Religionsgemeinschaft zu sprechen zu kommen. Ohne die Radikalisierung im Islam wären wir uns hier nie begegnet. Empathie bedarf es nicht nur für Menschen, die sich wegen ihrer Religionsbekundung Aversionen ausgesetzt sehen, sondern auch für Menschen, die sich vor Terrorismus und religiös verkleideter Tyrannei fürchten[1]. In Hamburg habe ich in der schulischen Extremismusprävention mit Imamen und Islamfunktionären zusammengearbeitet, die vor niemandem mehr Angst hatten als vor den jungen Radikalen in ihrer eigenen Gemeinde[2]. Ich konnte mit ihnen leichter über dieses Problem sprechen als mit manchen meiner Parteifreunde bei den Grünen, welche glaubten, den Muslimen durch obstinate Problemverleugnung einen Gefallen tun zu können. Gerade ist ein neues Buch über die Biographien der jungen französischen Attentäter erschienen[3]. Die allermeisten wussten vom Islam fast nichts. Kein radikalisierter Schüler, der in Hamburg den Weg zum IS gegangen ist oder es versuchte, kam aus einem Elternhaus, in dem die Religion Thema war.
Beim Schreiben passe ich immer auf, dass Sie mir nicht länger als einen Absatz zustimmen. Deshalb enttäusche ich jetzt einige von Ihnen, wenn ich gleich hinzusetze: Das ist aber noch lange kein Argument dafür, einer Lehrerin das Kopftuch zu gestatten. Als Freund und Beamter (ja, das geht!) des demokratischen Verfassungsstaates kann ich ja meine Position nicht von der Bewertung der Religion abhängig machen. Sie geht mich nichts an, wie Thomas Heinrichs überzeugend ausgeführt hat. Ich persönlich würde sogar noch weiter gehen. Weltanschauungspolitik ist mir unbehaglich. Weil ich hier Gastautor bin, darf ich Sie vielleicht mit einem kleinen Aphorismus erheitern, den ich bisher nicht veröffentlicht habe – aber hier passt er gut.
In meinem Kopf gibt es ein Zimmer. Auf seiner Tür steht das Wort „Religion“. In diesem Zimmer leben ein Engelchen und ein Teufelchen, und sie streiten sich, dass die Fetzen fliegen. Wenn ich mal ein wenig Zeit habe, setze ich mich zu ihnen und höre stillvergnügt zu. Es gibt auch noch ein anderes, viel größeres Zimmer. Auf seiner Tür steht „Politik“. Was auch immer geschieht – niemals würde ich den beiden erlauben, diesen Raum zu betreten.
Zu den Erregungswellen digital multiplizierter Öffentlichkeiten gehört es, sich von unwesentlichen, aber emotionalisierbaren Aspekten vereinnahmen zu lassen und dabei diejenigen Aspekte aus den Augen zu verlieren, um die es eigentlich gehen sollte. Ralf Schöppner hat dankenswerterweise etwas über die „Distanz zur partikularen Identität“ gesagt (Debatte 13, S. 2). Daran würde ich gern anknüpfen, weil ich es in der ganzen Debatte für zielführend halte. Er überlegt, was die muslimische Lehrerin dazu veranlassen könnte, in der Schule ihr Kopftuch nicht zu tragen. Er schreibt: „In bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens übe ich demnach freiwillig Zurückhaltung in Bezug auf meine persönliche Identität, weil dies die gleiche Freiheit aller ermöglicht und den gesellschaftlichen Frieden bewahrt.“
Und in der Tat müssen wir über das Bedürfnis der Lehrerin reden, im Raum der öffentlichen Schule und in ihrer pädagogischen Funktion ihre Religionszugehörigkeit sichtbar zu bekunden. Doch bevor wir staunen, dass sie die Widerstände, auf die sie dabei trifft, womöglich auch noch als Diskriminierung erlebt, sollten wir unser Urteil einen Augenblick zurückhalten. Dazu habe ich selber, mit meiner Vergangenheit (Abi 68), besonders viel Anlass. Habe ich meine Jugend vergessen oder erinnere ich mich noch, wie wir die unerträgliche Enge der damaligen Spießerkultur durch exzessive Differenz aufgesprengt haben? War es nicht eine Lust, montagmorgens in Jeans und Parka bei der Aulafeier zu erscheinen, anstatt „ordentlich“ im Anzug? Sagen Sie jetzt nicht: Ja, aber das war doch nicht religiös! Doch, es hatte etwas von religiöser Inbrunst, auch wenn meine Generation in jenen Tagen aus der Kirche austrat. Sagen Sie bitte auch nicht: Das tatet ihr doch freiwillig! O nein, da war durchaus ein Gruppenzwang. Ich spürte ihn. Als kleiner Provokateur kam ich dann manchmal mit Sakko und Schlips in die 11s2, um den Mainstream in diesem Oberstufenkurs zu ärgern. Und die Haare trug ich mit Genuss ultrakurz.
In der heutigen „Gesellschaft der Singularitäten“[4] gehört die demonstrative Differenz im öffentlichen Raum längst nicht nur zum guten Ton, sondern gibt dem Individuum Erfüllung. Sich anders zu geben, abzuweichen von einer Norm ist nichts Besonderes mehr. Das Bedürfnis danach wird von riesigen Märkten bedient, auf denen unser Wohlstand sich mehrt, wenn auch vielleicht nicht unsere Intelligenz. Alte politische Ideale, die Gleichheit als Gleichförmigkeit buchstabieren, sind in die Krise geraten – dies ist übrigens ein wesentlicher Grund dafür, dass es fast überall in Europa der Sozialdemokratie so schlecht geht.
Für unser Thema bedeutet das: Die individuelle Abweichung im Dekor braucht keinen Mut mehr, sie kann sich nicht mehr als Akt der Emanzipation feiern lassen, und das bloße Anderssein im Kontext einer „Vielfalt“ derjenigen, die auch alle bloß irgendwie anders sind, wirkt nur noch als Gag. Es geht um trivialisierte Freiheit – als Beliebigkeit. Wenn wir einfühlsam auf das Erwachsenwerden junger Menschen von heute schauen, dann besteht eine der Schwierigkeiten für sie darin, den Kult der Unverwechselbarkeit zu zelebrieren. Nichts ist größer als die Angst, nur eine Kopie von etwas zu sein, das man irgendwo im Internet längst finden kann, und unendlich variabel sind die Vorlagen für das Meme, mit dem ich zeige, wer ich „wirklich“ bin.
Dies ist der gesellschaftliche und mentale Kontext, der das, was Ralf Schöppner „Zurückhaltung“ nennt, so schwierig macht. Doch ohne die Absehung von der eigenen Person und ihren Besonderheiten und spezifischen Interessen ist ein gedeihliches Zusammenleben mit anderen gar nicht möglich. Selbst eine „Republik von Teufeln“, so Kant, würde ihre Mitglieder vor das Problem stellen, die eigene Bosheit den Notwendigkeiten einer Verständigung auf gemeinsame Regeln unterordnen zu müssen[5]. Ins Grundrechtliche übersetzt, schauen wir also nicht nur auf die Freiheitsrechte nach Artikel 2, sondern auch auf die Gleichheit vor dem Gesetz in Artikel 3 GG. Die in diesem Artikel enthaltene Wert-Setzung verlangt von uns, in der Gesellschaft anderer unsere Herkunfts- und Bekenntnisspezifika zurückzustellen. Wir dürfen ihretwegen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Insofern enthält das Grundgesetz schon an so prominenter Stelle sowohl ein Diskriminierungs- als auch ein Privilegierungsverbot. Ein friedliches Zusammenleben und der Verfolg unseres eigenen Glücks sind nur möglich, wenn wir von jenen Spezifika absehen. Wir müssen also eine Abstraktionsleistung vollbringen. Nur dann sind wir soziale Wesen.
Elternhaus, Kita und Schule sind die Umgebungen, in denen wir diese Abstraktion lernen. Nur wenn wir das lernen, können wir Menschen überhaupt als Menschen wahrnehmen. Der Humanismus ist historisch ein mächtiger Geburtshelfer dieses Fortschritts, und er hat unsere Bildungssysteme entscheidend geprägt. Gerade weil dem so ist, lohnt in dieser Debatte ein Blick auf das Gefüge der Bildungsinstitution und auf die Art und Weise, wie hier durch die demokratische Verfassung geschützte Rechtsgüter aufeinandertreffen. Die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Lehre und das individuelle Selbstbestimmungsrecht stoßen in der Schule auf Grenzen, wie sie sich aus der Aufsicht des Staates über die Schule, der Gleichheit vor dem Gesetz und der Weltanschauungsfreiheit ergeben.
Tritt eine Lehrerin ihrer Klasse mit dem Anspruch gegenüber, ihre persönliche Glaubensfreiheit während der Ausübung des Dienstes dadurch in Anspruch zu nehmen, dass sie ihre Zugehörigkeit sichtbar macht, so muss sie dabei das Recht eines jeden Kindes vor Augen haben, unter den Maßgaben der Schulpflicht von einer Staatsbediensteten unterrichtet zu werden, die ohne eine identitäre Selbstmarkierung auftritt. Es könnte nämlich sagen: Während du mich unterrichtest, bist du nicht privat; ich möchte, während ich am Unterricht teilnehme, nicht mit religiösen Symbolen konfrontiert werden, weder durch ein Kruzifix hinten an der Wand noch – und schon gar nicht – unmittelbar durch dich als Lehrperson, vor meiner Nase.
Dass nun gar höchstrichterliche Rechtsprechung diese Abwägung gar nicht vornimmt, zeigt einmal wieder, wie wenig in Deutschland das Kind als Träger von Menschenrechten respektiert wird. Sobald es die Schule betritt, ist es ohnehin nur noch ein halber Mensch. Fragen Sie einmal nach, an welcher Schule ihrer Stadt im Eingangsbereich die UN-Kinderrechtskonvention hängt. Aus Hamburg könnte ich dazu auch nur wenig Positives vermelden.
Es ist in unserer Debatte daher unbedingt erforderlich, dass wir die Tücken des pädagogischen Verhältnisses und die sich daraus ergebenden Absicherungen von Grundrechten gründlicher durchdeklinieren als dies in der bisherigen Debatte der Fall gewesen ist.
Von der Kita bis zur Erwachsenenbildung gilt, dass pädagogische Arbeit immer menschliche Interaktion bedeutet. Pädagogik hat mit Bewegung und Spiel zu tun, wobei Körperkontakt und zeitweilige Rollenübernahme oft zum methodisch-didaktischen Konzept mit dazugehören. Voraussetzung für die Berufsausübung ist also die Bereitschaft, sich mit der ganzen Person auch physisch einzubringen – wie zum Beispiel in der Kita mit Kindern auf dem Boden Spiele und Übungen durchzuführen, im schulischen Theaterkurs die zur Rolle passende Kleidung anzulegen, beim Sportunterricht am Gerät Hilfestellung zu leisten, in Fächern wie Chemie und Physik Experimente durchzuführen oder in den sozialwissenschaftlichen Fächern räumliche und technische Arrangements zu treffen, ohne dabei durch ein religiöses oder auch anderes Gewand behindert zu werden. Eine pädagogische Kraft, die darauf besteht, aus Glaubensgründen in ihrem gesamten Arbeitsalltag ein religiöses Gewand wie z.B. eine Abaya oder einen Hijab zu tragen, wird den oben veranschaulichten vielfältigen Ansprüchen an ihre Berufstätigkeit nicht gerecht werden können. Freilich könnte man einwenden, dass allein ein Kopftuch keine solche Behinderung darstellt. Wenn es denn dabei bleibt. Das stimmt aber nicht für alle soeben genannten Beispielsituationen. Und wollen wir die Schule überhaupt in die Verlegenheit bringen, dass sie eine Kleiderordnung erlässt, in der katalogartig zwischen erlaubt und unzulässig unterschieden wird?
Wie auch immer – die expressive Darstellung der persönlichen Religionszugehörigkeit geht immer auf Kosten der Rollenvielfalt, die zur Ausübung der pädagogischen Funktion gehört. Zu erinnern ist an Verwaltungsgerichtsurteile früherer Jahrzehnte gegen Lehrkräfte, die sich im Dienst die Freiheit herausnehmen wollten, ihre politische oder weltanschauliche Zugehörigkeit demonstrativ sichtbar werden zu lassen, so z.B. durch eine „Anti-AKW-Plakette“ oder durch eine esoterische Garderobe. Als Anti-AKW-Aktivist war ich in den 1970er Jahren Mitglied eines GEW-Ausschusses, der sich gegen das Verbot der Plakette „Atomkraft – Nein danke!“ am Lehrerrevers engagierte. Heute schaue ich kritisch zurück und bin viel eher geneigt als damals, die Zurückhaltung der Selbstetikettierung für eine Tugend zu halten, in der sich mein Respekt vor der Freiheit meiner Schüler ausdrückt, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Auch wenn gilt, was Ralf Schöppner über die Unverbiegbarkeit der Jugendlichen gesagt hat, die sich von Seiten ihrer Lehrerin mit einem religiösen Symbol konfrontiert sehen, so kann die Schule der Demokratie, die sich an einem Kantischen Mündigkeitsideal orientiert, aus Prinzip niemals zulassen, dass das persönliche Bekenntnis der Lehrperson im Diskurs ständig zugegen ist. Es kommt mir komisch vor, wenn ausgerechnet ich, als „Achtundsechziger“, im Jahr 2021 das Bundesarbeitsgericht fragen muss, ob es sich wirklich überlegt hat, was dabei herauskommen könnte, wenn den Schulen die Entscheidung aufgebürdet wird, wann der Schulfrieden durch solch ein Verhalten einer Lehrerin gestört ist und wann nicht. Wenn ein Schaden nicht festzustellen ist – und wie sollte das auch gehen? – machen wir aus dieser Praxis ein problematisches Präjudiz. Denn wenn ich als Lehrperson mein Bedürfnis nach weltanschaulicher Selbstdarstellung im Klassenzimmer ausleben kann, dann muss natürlich der Kollege von der AfD auch sein Parteiemblem oder gar sein T-Shirt tragen dürfen. Oder hierarchisieren wir dann, um dies zu verhindern, die Freiheiten und stellen die religiöse über die politische Freiheit der Selbstdarstellung?
Um Werte zu vermitteln, wie sie in der Verfassung und den aus ihr abgeleiteten Gesetzen und Vorschriften festgelegt sind, muss eine Erziehungs- oder Lehrperson die Souveränität an den Tag legen, mit verschiedenen Rollen in ihrem Arbeitsalltag umgehen zu können. Soziale Kompetenzen sind als Lernziele in allen Bildungsplänen verankert; zu ihnen gehört die Fähigkeit, mit verschiedenen Rollen, aber auch mit Rollenkonflikten situationsgerecht und flexibel umgehen zu können. Was wir von unserer Schulklasse erwarten, müssen wir aber als Lehrkräfte auch selber vorzuleben bereit sein. Die Selbstfestlegung auf die Rolle als Religionsvertreterin, wie sie mit dem ständigen Tragen eines religiösen Kleidungsstücks kommuniziert wird, ist mit diesen Zielen ebenso wenig vereinbar wie Partei-Propaganda. Den Schulen ist anzuraten, ihre Leitbilder und Hausordnungen daraufhin zu überprüfen, ob eine entsprechende Formulierung in sie aufgenommen werden sollte – und zwar präventiv, bevor eine Störung des Schulfriedens eintritt.
Das Recht dazu haben sie. Hoffentlich auch den Mut.
[1] Mark Juergensmeyer: Die Globalisierung religiöser Gewalt. Von christlichen Milizen bis al-Qaida. bpb, Bonn 2009.
[2] Kurt Edler: Islamismus als pädagogische Herausforderung. Kohlhammer, Stuttgart 2. Aufl. 2018.
[3] Hakim El Karoui / Benjamin Hodayé: Les militants du djihad. Portrait d’une génération. Fayard, o.O. 2021.
[4] vgl. Andreas Reckwitz: Das Ende der Illusionen. Politik, Ökonomie und Kultur in der Spätmoderne. Suhrkamp, Berlin 2019.
[5] Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Reclam, Stuttgart 1984. (Original 1795)
Studiendirektor i.R. Kurt Edler hat in Hamburg bis 2015 das Referat Gesellschaft am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung geleitet. Von 2008 bis 2017 war er Bundesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik. Als Extremismusexperte berät er Bildungseinrichtungen, kommunale Stellen und Sicherheitsbehörden.
Der Artikel ist auch als zitierfähiges PDF verfügbar.
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Schauen Sie doch einfach mal wie es sich mit der Religion an unseren Schulen in Wirklichkeit verhält, in der Studie „Konfrontative Relgionsbekundung“ in Neukölln:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/minderheit-hat-den-anspruch-m%C3%A4dchen-zu-kontrollieren/ar-AARZLGv?ocid=msedgntp
Bzw. gleich die Studie:
https://demokratieundvielfalt.de/wp-content/uploads/2021/12/DEVI_Broschuere_Anlauf_und_Dokumentationsstelle_konfrontative_Religionsbekundung_A4_ICv2_03c-doppelseiten.pdf
Was, meinen Sie, sind das für LehrerInnen, die mit Kopftuch in der Schule politisieren wollen?
Wer da glaubt, Freiheit verteidigen zu müssen, beerdigt unser aller Freiheit.